Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle aktuellen und zukünftigen Rechtsgeschäfte bzw. Agenturleistungen von der “SMM Consulting GbR”, vertreten durch Tom Fleming und Jan Kroppen, nachfolgend „twoseconds“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachfolgend „Kunde“ genannt.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt twoseconds nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. twoseconds behält sich vor, abgegebene Angebote bei entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden zurückzuziehen, ohne dass gegenüber twoseconds in Folge dessen Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

(3) Die Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen von twoseconds oder freie Mitarbeiter erbracht werden und unabhängig davon, ob in den Verträgen ausdrücklich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.

(4) Jede Form von Erklärung, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber twoseconds abzugeben ist (bspw. Mängelanzeige, Fristsetzung), bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt für jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags und/oder seiner Bestandteile, wobei dadurch entstehende Mehrkosten der Kunde zu tragen hat.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

(1) Für den Umfang und die Abwicklung des Auftrags ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Zuvor erteilte Angebote sind unverbindlich. twoseconds nimmt Aufträge/Bestellungen grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen.

(2) Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Geschieht dies aufgrund des ausdrücklichen Wunsches des Kunden oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen auf Ü̈bermittlungsfehlern zu Lasten des Kunden.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung. Rechnungen sind durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Leistungserbringung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Bei Aufträgen mit einem kalkulierten Honorar von mehr als EUR 1.500,00 (exkl. MWSt.) ist twoseconds berechtigt, einen angemessenen Vorschuss, maximal jedoch 50% der Auftragssumme zu fordern. Darüber hinaus ist twoseconds auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder nur gegen Vorkasse durchzuführen, was durch einen Vorbehalt mit der Auftragsbestätigung erklärt wird.

(3) Hat twoseconds im Angebot das voraussichtliche Honorar kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird twoseconds den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens unverzüglich hinweisen. Im Falle dessen, dass twoseconds das Benennen von Zusatzkosten aufgrund von Änderungswünschen des Kunden versäumt, dürfen dem Kunden nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.

(4) Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, die durch das Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann twoseconds gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.

(5) Für dringende Tätigkeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (montags bis freitags 9 Uhr bis 18 Uhr) sowie an Wochenenden oder Feiertagen ganztags, wird ein Zuschlag von 50 % auf den vereinbarten Betrag erhoben.

(6) Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, wodurch Verzugszinsen begründet werden. Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist twoseconds berechtigt, die Weiterbearbeitung aller Aufträge mit dem Kunden einzustellen, sowie nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von dem Vertrag und dem Kunden die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

(7) Tritt der Kunde ohne Verschulden durch twoseconds vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, einen Teil der vertraglich vereinbarten Bruttovergü̈tung zu zahlen.

→ nach Vertragsschluss: 10 %

→ nach Vertragsschluss 8 bis 4 Wochen vor Beginn des Auftrags: 50%

→ nach Vertragsschluss 4 bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrags: 75%

→ nach Vertragsschluss ab 2 Wochen vor Beginn des Auftrags: 100%

§ 4 Lieferfristen

(1) Erkennt twoseconds, dass der vereinbarte Zeitplan nicht eingehalten werden kann, wird der Kunde unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unterrichtet.

(2) Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen wie etwa Übermittlung von Texten und Bildern zur Erstellung der Website), kann der ursprüngliche Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist.

(3) Verzögert sich die Umsetzung durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden um mehr als 3 Monate, so ist twoseconds berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und dem Kunden sämtliche bis dahin entstandenen Kosten nachträglich in Rechnung zu

stellen.

(4) Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die twoseconds trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht zu vertreten hat (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend, wobei eine entsprechende Wiederanlaufphase zu berücksichtigen ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Materialien, Vorlagen und Daten (nachfolgend „Inhalte“) rechtzeitig, vollständig und ohne gesonderte Aufforderung zur vorgegebenen Frist an twoseconds übermittelt werden, wobei diese Frist nie geringer als 5 Werktage angesetzt wird. Über Vorgänge, die für den Auftrag von Bedeutung sein Können, setzt der Kunde twoseconds außerdem unverzüglich in Kenntnis.

(2) Der Kunde teilt twoseconds innerhalb eines angemessenen Zeitraums – in der Regel innerhalb von 5 Werktagen – mit, ob er einen von twoseconds unterbreiteten Gestaltungs- oder Durchführungsvorschlag annimmt, ob Änderungen erwünscht sind oder ob er diesen ablehnt.

(3) Die Inhalte werden twoseconds in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren und – sofern möglich – digitalen Format zur Verfügung gestellt.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig nach, so ist twoseconds berechtigt, den Vertrag nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung zu kündigen.

Unberührt bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund hierdurch entstandener Mehraufwendungen und Schäden.

§ 6 Nutzungsrechte & Haftung

(1) Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen und insbesondere weder Vorschriften des Wettbewerbs- noch des Urheberrechts verletzt werden.

(2) Der Kunde stellt twoseconds von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis frei. Dies gilt auch dann, wenn twoseconds auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden trotz zuvor geäußerter Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Maßnahme gehandelt hat.

(3) twoseconds haftet nicht für die in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über die jeweils dort beworbenen Produkte sowie Leistungen des Kunden.

(4) Konnte der Fertigstellungstermin aufgrund eines Umstands, den der Kunde zu vertreten hat, wie etwa der Verletzung von Mitwirkungspflichten gem. § 5, nicht eingehalten werden, so haftet twoseconds nicht für diese Terminüberschreitung. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Bestellung rechtzeitig, aber nicht fehlerfrei geliefert wurde.

(5) Schadenersatzansprüche gegen twoseconds sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen, wobei Schäden, die durch Computerausfälle oder Übertragungsstörungen oder Viren verursacht worden sind, keine grobe Fahrlässigkeit darstellen.

(6) twoseconds kann keine fehlerfreie Funktionalität von Themes und Plugins garantieren, die von Drittanbietern stammen (z.B. von ThemeForest, CodeCanyon oder dem Plugin- Verzeichnis) und übernimmt dafür keine

Haftung.

(7) Für die richtige Wiedergabe der Internetseite sowie die identische

Darstellung bei unterschiedlicher Browsersoftware übernimmt twoseconds keine Garantie.

(8) Nimmt der Kunde nach Abnahme selbst Eingriffe am Quelltext der Internetseite vor, so erlischt jeder Gewährleistung- oder Haftungsanspruch gegen twoseconds.

(9) Ferner ist die Haftung ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt sowie im Fall technischer Schwierigkeiten, wie bspw. Serverabstürzen, außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von twoseconds. Insbesondere wird von twoseconds keine Haftung für einen potenziellen Umsatzausfall aufgrund von Serverschwierigkeiten übernommen.

§ 7 Eigentums- und Nutzungsrechte

(1) Die erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen vollständig im Eigentum von twoseconds.

(2) Erst mit der vollständigen Zahlung erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte an allen von twoseconds im Rahmen des Vertrags gefertigten Arbeiten.

§ 8 Verschwiegenheit und Datenschutz

(1) Alle twoseconds im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdenden und nicht allgemein offenkundigen Informationen und Unterlagen sind – auch nach Beendigung des Auftrags – streng vertraulich zu behandeln, und zwar auch dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrags kommt. Aus der Kenntnis der vertraulichen Informationen und Unterlagen wird twoseconds im Hinblick auf Schutzrechtsanmeldungen keine Rechte (insbesondere auf Vorbenutzung) herleiten.

(2) Nach Erfüllung des Auftrags bzw. mit Abschluss des Projekts ist der Kunde verpflichtet alle personenbezogenen Zugangsdaten und Passwörter, welche twoseconds für die Dauer des Projekts zur Verfügung gestellt wurden, zu ändern. twoseconds verpflichtet sich wiederum nach offiziellem Abschluss des Projekts keinen Gebrauch von den Zugangsdaten und Passwörter zu machen.

(3) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages benötigte Daten gespeichert, und – sofern es für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist – an Dritte übermittelt werden.

(4) twoseconds ist nicht verpflichtet, den Kunden zu informieren, wenn Auftrage oder Eilauftrage von Dritten durchgeführt werden sollen, die ebenfalls der Verschwiegenheit unterliegen. Dies gilt nicht, wenn eine Verschwiegenheit ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Kommen nach der offiziellen Abnahme des Projekts weitere Kundenoder Änderungswünsche auf, so bedarf es dazu einer erneuten vertraglichen Vereinbarung.

(6) twoseconds ist berechtigt, den Auftrag bzw. Kunden in ihrem öffentlichen Portfolio namentlich als Referenz zu führen, sofern kein entsprechender ausdrücklicher Widerruf erfolgt ist.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(2) Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

(3) Sofern nicht individualvertraglich anders vereinbart, genügt eine Übermittlung per E- Mail zur Wahrung der Schriftlichkeit im Sinne dieser Bedingungen.

(4) Bei Abweichungen in Übersetzungen dieser Bedingungen ist die deutsche Fassung maßgeblich. Gleiches gilt für die Auslegung dieser Bedingungen.

(5) Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und twoseconds ist, soweit gesetzlich zulässig, der Firmensitz von twoseconds (Neukirchen- Vluyn).

(6) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

Neukirchen- Vluyn, Juli 2022

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